AGB des Händlers Fritz Wahr Energie GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Energiehandel der
Firma Fritz Wahr Energie GmbH & Co. KG, Nagold
I. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende, diese
AGB abändernde Vereinbarungen der Firma Fritz Wahr Energie GmbH & Co. KG, gegenüber
Unternehmern gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.
II. GELTUNGSBEREICH
a. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB
zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien,
ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
b. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
III. BESCHAFFENHEIT DER WARE
a. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DINNormen.
Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte
für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen
Rahmen sind zulässig.
b. Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von
15 °C.
IV. VERTRAGSSCHLUSS
a. Unsere Angebote sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden
sind.
b. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns
zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem
Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung
oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum
Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Irgendwelche Rechte kann der Kunde hieraus nicht
ableiten.
c. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung
wird unverzüglich zurückerstattet.
d. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns
gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
V. WIDERRUFSRECHT
Wir weisen die Kunden darauf hin, dass im Fernabsatzvertrag kein Widerrufsrecht besteht,
denn der Preis der Ware unterliegt auf den Finanzmärkten Schwankungen (§ 312 d Abs. 4 Nr.
6 BGB).
VI. EIGENTUMSVORBEHALT
a. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
vor.
b. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder
verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der
von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere
Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
c. Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiter zu verkaufen. Er tritt bereits jetzt alle aus den Verkäufen
erwachsenden Forderungen bis zur Höhe unserer offenen Forderung einschließlich der
Umsatzsteuer ab, die ihm gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig
davon, ob die Ware vermischt oder unvermischt weiterverkauft worden ist. Ebenso verpflichtet
er sich die Vorbehaltsware betreffende Ansprüche auf Steuerentlastung an uns
abzutreten.
d. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug
vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
VII. KAUFPREIS / ZAHLUNG
a. Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie
die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen
eine Gefahrgutumlage und bei Pellets eine Einblaspauschale erhoben.
b. Sofern sich aus Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbe-
trag ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
c. Die Rechnungstellung erfolgt spätestens einen Werktag nach dem Versand zum Datum des
Versandes und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich
das Rechnungsdatum.
d. Wird der Betrag im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden eingezogen, erteilt er
uns ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat (B2B) / SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat (B2C) zum
Einzug der Rechnungen als SEPA-Firmenlastschrift /SEPA-Basis-Lastschrift.
Erteilt der Kunde eine SEPA-Firmenlastschrift-Mandat (B2B) / SEPA-Basislastschrift-Mandat
(B2C) oder wird eine bestehende Einzugsermächtigung in ein solches umgewandelt, verkürzt
sich die Vorabankündigungsfrist (PRE-NOTIFICATION) auf einen Tag. Damit muss die Vorabankündigung
spätestens einen Tag vor der Fälligkeit versandt werden. Die Vorabankündigung
der SEPA-Firmen-Lastschrift oder SEPA-Basis-Lastschrift muss nicht mit gesonderten
Schreiben, sondern kann auf der Rechnung erfolgen.
e. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.
f. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung
festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Kunden
gutzuschreiben sind.
g. Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber
bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. Dies gilt auch für andere
beiderseits noch nicht voll erfüllte Kaufverträge. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir
berechtigt wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und
noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen
bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Es bleibt uns weiterhin
das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.
h. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
i. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
j. Ehegatten haften für Brennstofflieferungen an den gemeinsamen Haushalt jeweils einzeln
als Gesamtschuldner.
VIII. LIEFERUNG
a. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten
von uns übernommen werden.
b. Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen.
c. Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei größeren Aufträgen sind wir zu
Teillieferungen berechtigt.
IX. ANNAHMEVERZUG
a. Der Übergabe im Sinne von Ziff. VIII dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der
Kunde in Annahmeverzug kommt.
b. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der
Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug
gerät.
c. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so
sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen,
zu verlangen.
X. GEWÄHRLEISTUNG
a. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die
Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.
b. Unbeschadet der Ziff. X a. dieser Bestimmungen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei
nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
c. Die Kunden müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt,
zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel
schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung
bei uns.
d. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn
der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. X c. dieser Bestimmung).
XI. GARANTIEN
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben
hiervon unberührt.
XII. Haftungsbeschränkungen
a. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach
der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen.
b. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des
Kunden aus Produkthaftung.
c. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem
Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist,
sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust
des Lebens des Kunden.
d. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
XIII. Datenschutz
a. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und gibt seine Einwilligung dazu, dass alle
ihn betreffenden Daten aus der vorliegenden Geschäftsbeziehung, auch personen- und
rechnungsbezogene Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und unter Einhaltung
der Voraussetzungen des BDSG ggf. an eine Auskunftei übermittelt werden.
b. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Einwilligung zur vorliegenden Datenerhebung
bzw. Speicherung rein freiwillig ist und dass er über einen Auskunftsanspruch
gemäß § 34 BDSG bezüglich der zu seiner Person gespeicherten Daten, gegenüber derjenigen
Stelle verfügt, an die seine Daten übermittelt wurden.
c. Wir sind gem. § 29 Absatz 2 BDSG berechtigt, Auskünfte bei Auskunfteien, insbesondere
der FEH mbH einzuholen. Unabhängig davon werden den Auskunfteien und der FEH
mbH auch Daten auf Grund nicht vertragsgemäßen Verhaltens gemeldet. Diese Meldungen
dürfen nach dem BDSG nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen
von uns oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen
Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
XIV. Schlussbestimmungen
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz
des Kunden zu klagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
c. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher
Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Fritz Wahr Energie GmbH & Co. KG
AUSNAHME 18
Gilt für HEIZÖL, LEICHT: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff
verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz
oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung
als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie
sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Gilt für Schmierstoffe: Steuerfreies Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraft- oder Heizstoff
oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden!
Bei Unfällen und sonstigen Vorkommnissen, bei denen Mineralölprodukte austreten, die
Polizei unter dem Stichwort „Ölalarm“ benachrichtigen.