AGB des Händlers EnergieWerk Ost GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EnergieWerk Ost GmbH 

Stand September 2016

 

 

§ 1 Geltungsbereich

(1)  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden (nachfolgend: „Besteller“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2)  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

(3)  Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bedürfen der Schriftform.

 

 

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1)  „Besteller“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Sofern sich nachfolgend eine Regelung nicht ausdrücklich allein auf Verbraucher oder Unternehmer bezieht, gilt sie für alle Besteller gleichermaßen.

(2)   „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die mit uns ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (§ 13 BGB).

(3)  „Unternehmer“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die mit uns in Geschäftsbeziehungen treten und die dabei in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

Sofern Unternehmer nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handeln, kommen ihnen ebenfalls die für Verbraucher bestimmten Rechte zugute. Sie gelten als Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen.

 

 

§ 3 Liefergebiet

(1)  Unser Liefergebiet umfasst die Bundesrepublik Deutschland. Bergstationen und Inseln nur auf Anfrage.

 

§ 4 Angebote und Vertragsschluss

(1)  Die Darstellungen und Beschreibungen von Produkten auf den Internetseiten von A1 enthalten die wesentlichen Merkmale der Ware. Sie enthalten jedoch keine Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrages. Es handelt sich ausschließlich um unverbindliche Aufforderungen zur Bestellung.

(2)  Bestellungen können über die Online-Portale von A1 auf elektronischem Wege erfolgen. In diesem Fall kann der Besteller aus unserem Sortiment Waren auswählen und über den Button „In den Warenkorb“ in einem sogenannten „Warenkorb“ sammeln. Indem der Besteller den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ anklickt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren zu dem angezeigten Gesamtpreis ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller seine Daten jederzeit einsehen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion korrigieren. Außerdem wird vor Abschicken der Bestellung der Link zu diesen AGB in der Artikelübersicht angezeigt und dem Besteller wird somit die Möglichkeit eingeräumt, diese vor dem Kauf zu lesen. Wird mit der Bestellung fortgefahren werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Besteller als Teil seines Angebotes akzeptiert.

(3)  Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung dient ausschließlich Ihrer Information darüber, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben und stellt noch keine Annahme des Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt mit der „EnergieWerk Ost GmbH, Obercunnersdorfer Straße 4, D-01774 Höckendorf, Tel.: +49-035055-6900-0, Telefax: +49-035055 6900-99, E-Mail: info@ofenseite.com“ zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine Versandbestätigung zu dem/den bestellten Artikel/Artikeln zukommen lassen.

 

 

§ 5 Preise und Versandkosten

(1)  Die angegebenen Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, nicht jedoch Versandkosten.

(2)  Anfallende Versandkosten werden dem Besteller im Rahmen der Bestellung angegeben. 

(3)  Versandkosten trägt der Besteller. Dies gilt nicht, falls der Besteller Verbraucher ist und von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Auch in diesem Fall trägt er jedoch diejenigen Kosten, die allein deshalb entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.

 

§ 6 Widerrufsrecht von Verbrauchern

(1)  Verbrauchern steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

(2)  Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

(3)  Im Falle des Widerrufs trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Wenn die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, werden die anfallenden Rücksendekosten, insbesondere abhängig vom jeweiligen Ort des Versandes, auf höchstens etwa 250 EUR geschätzt (z.B. per Spedition).

(4)  Die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung zu der sich ebenfalls ein Link in der Artikelübersicht befindet..

(5)  Der Verbraucher kann für den Widerruf das auf unseren Internetseiten (www.ofenseite.com) abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung dieses Formulars ist jedoch nicht vorgeschrieben.

 

§ 7 Zahlung

(1)  Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Bestellers per Überweisung, per PayPal oder per Nachnahme. Bei der Zahlung per Nachnahme fallen zusätzliche Gebühren an, die der Besteller zu tragen hat. Bei Selbstabholung ist außerdem die Zahlungsart Barzahlung möglich.

(2)  Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen oder weitere Zahlungsmethoden zuzulassen.

(3)  Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

  

§ 9 Lieferung

(1)  Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgen unsere Lieferungen „frei Bordsteinkante“. Wir sind also grundsätzlich insbesondere nicht zum Transport der Ware auf ein bestimmtes Grundstück, in ein Gebäude oder innerhalb eines Gebäudes verpflichtet.

(2)  Der Umfang unserer Lieferungen bestimmt sich nach unseren Angaben in der Versandbestätigung. Zu Montageleistungen sind wir nicht verpflichtet.

(3)  Die Verpackung der Ware unterliegt unserem pflichtgemäßen Ermessen.

(4)  Teillieferungen sind zulässig, falls die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und die Teillieferung dem Besteller zumutbar ist, insbesondere kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

(5)  Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton seitens des Herstellers bleiben während der Lieferfrist vorbehalten, soweit die Änderungen oder Abweichungen die technischen Funktionen der Ware nicht beeinträchtigen und für den Besteller zumutbar sind.

 

§ 10 Lieferzeit

(1)  Von uns angegebene Lieferfristen gelten stets nur annähernd und dürfen deshalb um bis zu drei Werktage (Montag bis Freitag) überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Liefertermin vereinbart ist.

(2)  Von uns angegebene oder mit uns vereinbarte Lieferfristen oder Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Die Lieferfrist ist deshalb jedenfalls eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder bei Abholung durch den Besteller unsere Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist.

(3)  Von uns angegebene oder mit uns vereinbarte Lieferfristen beginnen am Tag des Eingangs des vollständigen Rechnungsbetrages, im Übrigen mit Zustandekommen des Kaufvertrages.

(4)  Haben wir keine Lieferfrist und auch keinen Liefertermin angegeben oder anderweitig vereinbart, gilt eine Versendung innerhalb von drei Wochen ab dem nach Absatz (3) maßgeblichen Zeitpunkt als vereinbart.

(5)  Sollte die bestellte Ware nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, verlängert sich die Lieferfrist bis zur Belieferung durch unseren Lieferanten zuzüglich eines Zeitraums von drei Werktagen (Montag bis Freitag), höchstens jedoch um einen Zeitraum von drei Wochen. In diesem Fall werden wir den Besteller unverzüglich von der Fristverlängerung in Kenntnis setzen.

(6)  Falls die Ware in den Fällen des Absatzes (5) auf absehbare Zeit nicht bei unserem Lieferanten verfügbar ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Besteller unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und bereits erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.

(7)  In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der dadurch bedingten Leistungsstörung. Führt höhere Gewalt zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; in diesem Fall sind bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurück zu gewähren. Sonstige gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

(8)  Kommt der Besteller in Annahmeverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Insbesondere hat der Besteller die uns tatsächlich entstandenen und objektiv erforderlichen Mehraufwendungen zu erstatten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

 

§ 11 Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

 

§ 12 Gefahrübergang

Der Gefahrübergang bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

 

§ 13 Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern

Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

 

 

§ 14 Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern

(1)  Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2)  Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

(3)  Der Unternehmer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl in Höhe des Neuwerts der Kaufsache zu versichern. Wird die Vorbehaltssache durch Dritte gepfändet, ist der Besteller dazu verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich von der Pfändung zu informieren.

(4)  Kommt der Unternehmer mit der Zahlung einer Forderung nach Absatz (1) in Verzug, haben wir das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und/oder vom Unternehmer die Herausgabe der Vorbehaltssache zu verlangen.

(5)  Übersteigt der realisierbare Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Unternehmers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

§ 15 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

(1)  Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, falls sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

Wir weisen darauf hin, dass übliche, allein alters- und/oder nutzungsbedingte Verschleißerscheinungen, die erst nach Gefahrübergang auftreten, grundsätzlich keinen Mangel der Ware darstellen. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unserer Produkte sind derartige Verschleißerscheinungen insbesondere an sämtlichen feuerberührenden Bauteilen möglich.

(2)  Offensichtliche Mängel, beispielsweise offen zutage tretende Material- oder Herstellungsfehler oder offen zutage tretende Transportschäden, sind uns innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Übergabe der konkret beanstandeten Ware anzuzeigen. Andernfalls sind Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Maßgeblich ist das Datum der Absendung der Mitteilung. Die Anzeige ist in Textform zu richten an:

EnergieWerk Ost GmbH
Obercunnersdorfer Straße 4
D-01774 Höckendorf

E-Mail: info@ofenseite.com
Telefax: 035055-690099

(3)  Uns ist die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.

(4)  Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir (§ 439 Abs. 2 BGB). Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ersetzt verlangen.

(5) Als Erfüllungsort für unsere Leistungen gilt in der Regel der Ort der Übergabe an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Kann eine Nacherfüllung am Erfüllungsort nicht oder nur unzureichend erbracht werden, gilt es für den Besteller als zumutbar uns die beanstandete Ware zuzusenden.

(6) Bei Gebrauchtware und sogenannter B-Ware, die nicht als Neuware verkauft wird, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 statt der für Neuware geltenden 24 Monate. Diese Einschränkung gilt nicht für die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch die EnergieWerk Ost GmbH oder einen Ihrer Vertretungsbevollmächtigten zurückzuführen sind. Für Mängel auf die in der Beschreibung ausdrücklich hingewiesen wurde und für altersbedingte Mängel, die typisch für ein Produkt sind, besteht ein vollständiger Haftungsausschluss.

 

 

§ 16 Gewährleistung gegenüber Unternehmern

(1)  Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, falls sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

Wir weisen darauf hin, dass übliche, allein alters- und/oder nutzungsbedingte Verschleißerscheinungen, die erst nach Gefahrübergang auftreten, grundsätzlich keinen Mangel der Ware darstellen. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unserer Produkte sind derartige Verschleißerscheinungen insbesondere an sämtlichen feuerberührenden Bauteilen möglich.

(2)  Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist.

(3)  Ist die Ware nach den gesetzlichen Vorschriften mangelhaft, erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung); unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt davon unberührt.

(4)  Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir (§ 439 Abs. 2 BGB). Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ersetzt verlangen.

(5)  Im Falle der Nachbesserung vor Ort ist uns oder von uns beauftragten Dritten ungehinderter Zugang zu der mangelhaften Ware zu geben; ausgetauschte Teile gehen an uns zurück. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Besteller die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

(6)  Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache, noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

(7)  Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Unternehmer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Unternehmer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und nach Maßgabe des § 17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schadensersatz verlangen. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

(8)  Der Nachweis eines Rechtsmangels ist erst geführt, wenn gegen den Unternehmer diesbezüglich ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Unberührt bleibt das Recht des Unternehmers, uns den Streit zu verkünden.

(9)  Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung.

Diese Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Unternehmers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

Sie gelten jedoch nicht für Schadensersatzansprüche des Unternehmers aufgrund einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf die der Besteller regelmäßig vertrauen darf) sowie für sonstige Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Sie gelten auch nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben.

Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffsansprüche des Unternehmers nach § 478 BGB sowie die Verjährungsvorschriften nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen bleiben zudem unberührt.

 

 

§ 17 Haftungsbeschränkung

(1)  Wir haften auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit es auf ein Verschulden ankommt, haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf die der Besteller regelmäßig vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2)  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

(3)  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen, ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen bleiben zudem unberührt

 

 

§ 18 Schlussbestimmungen

(1)  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2)  Die Vertragssprache ist Deutsch.

(3)  Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner unser Geschäftssitz als Gerichtsstand und als Erfüllungsort vereinbart. Wir behalten uns auch in diesem Fall jedoch das Recht vor, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.