AGB des Händlers Brennholz-Partner Lübbert

AGB

 

1. Geltungsbereich

Für alle Verträge von Bernd Lübbert mit Unternehmen und Verbrauchern (Vertragspartner) im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, auch solche aus künftigen Geschäftsabschlüssen, sind – falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind – ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn Bernd Lübbert bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an Bernd Lübbert absenden.

 

2. Vertragsabschluss

Wenn mündliche oder fernmündliche Kaufverträge oder Dienstleistungsverträge vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

 

3. Zahlung

Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung spätestens bei Lieferung und Leistung ohne jeden Abzug und kostenfrei zu erfolgen. Bei Lieferungen auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung und Leistung berechnet.

Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur zahlungshalber.

Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Sie sind sofort fällig.

Bei Zahlung durch Schecks gilt nicht der Zugang des Schecks bei Bernd Lübbert, sondern erst seine endgültige Einlösung als Zahlung.

Der Vertragspartner von Bernd Lübbert kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von Bernd Lübbert nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden sämtliche sich aus dem Mahnverkehr ergebenen Spesen in Rechnung gestellt, außerdem können Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB berechnet werden.

 

4. Preisfeststellung

Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ist Bernd Lübbert berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen festzusetzen.

 

5. Haftung

Bernd Lübbert haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

Das gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Bernd Lübbert haftet für Mängelansprüche, ausgenommen in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB ein Jahr. Für Verbraucher gilt diese Frist nur beim Verkauf gebrauchter, beweglicher Sachen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen. Bernd Lübbert haftet gegenüber Unternehmern nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die sie zu eigenen Zwecken eingesetzt oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen hat.

 

6. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Die Geschäftsräume von Bernd Lübbert sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, der Unternehmer ist und Bernd Lübbert und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.

Ist der Kunde Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann Bernd Lübbert am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Für das Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand von Bernd Lübbert zuständig.

 

7. Lieferung und Leistung

Bernd Lübbert ist berechtigt, auch Teillieferungen oder Teilleistungen zu erbringen, wenn dieses für den Vertragspartner zumutbar ist. Ist die Lieferung oder Leistung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist abzurufen.

Wird die Lieferung oder Leistung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten von Bernd Lübbert – unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird Bernd Lübbert für die Dauer der Behinderung deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird Bernd Lübbert den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen Bernd Lübbert auch, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung an Bernd Lübbert seitens seiner Vorlieferanten ist Bernd Lübbert von seinen Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn er die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihm zu liefernden Ware getroffen hat und seine Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Er verpflichtet sich, in diesem Fall seine Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Vertragspartner abzutreten.

Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen, Eis-, Hoch- oder Niedrigwasserzuschläge können von Bernd Lübbert dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.

Bei Versand an Unternehmer trägt dieser die Gefahr, das gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

Für alle Lieferungen von forstwirtschaftlichen Produkten von Unternehmen an Bernd Lübbert ist der Vertragspartner verpflichtet, gesunde, handelsübliche und nach den deutschen Lebensmittelbestimmungen und den Vorgaben von Bernd Lübbert entsprechend einwandfreie Ware zu liefern. Ware, die den vorstehenden Bedingungen nicht entspricht, kann von mir zurückgewiesen werden. Einen Anspruch aus der Annahmeverweigerung kann der liefernde Unternehmer gegenüber Bernd Lübbert nicht geltend machen. Weitergehende Ansprüche von Bernd Lübbert bleiben hiervon unberührt. Für die Abrechnung ist die von Bernd Lübbert gebildete Preisliste maßgebend, in Ermangelung einer Preisliste gilt Punkt 5.

 

8. Verpackung

Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Vertragspartners verpackt. Leihverpackungen sind vom Vertragspartner unverzüglich zu entleeren und in einwandfreiem Zustand- vom Vertragspartner frachtfrei – zurückzugeben. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden. Bei Rückgabe von Leihverpackungen in einem nicht einwandfreiem Zustand erfolgt eine Berechnung.

 

9. Mängelrügen

Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Vertragspartner nur unverzüglich, spätestens jedoch nach einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.

Bei verbrauchten Sachen berechtigen Mängelrügen nur zur Minderung. Bei anderen als verbrauchten Sachen berechtigen Mängelrügen den Vertragspartner nur zum Verlangen auf Nachbesserung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmöglich ist, hat der Vertragspartner wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt.

Der Vertragspartner muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z.B. Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB.

Bernd Lübbert haftet nur für grobes Verschulden und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Beschädigungen auf dem Transport berechtigt Bernd Lübbert gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.

 

10. Leistungsstörungen

Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. Bernd Lübbert kann im Falle der endgültigen Verweigerung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist und ohne Ablehnungsandrohung die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigungen für Wertminderung verlangen.

Bei Annahmeverzug des Käufers kann Bernd Lübbert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei sich oder einem Dritten lagern oder in einer ihm geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des Vertragspartners verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf.

Bernd Lübbert kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Vertragspartners oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

 

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die Bernd Lübbert aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum (Vorbehaltsware) von Bernd Lübbert. Bernd Lübbert ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug kommt.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so verlangt Bernd Lübbert Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert seiner Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht.

Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt Bernd Lübbert das Eigentum an der neuen Sache; der Vertragspartner verwahrt diese für Bernd Lübbert.

Der Vertragspartner hat die Bernd Lübbert gehörenden Waren in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und ihm die Versicherungsansprüche abzutreten. Bernd Lübbert ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leisten.

Der Vertragspartner ist zu Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte, ist er nicht befugt.

Der Vertragspartner tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an Bernd Lübbert ab. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen Bernd Lübbert durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben hat, tritt der Käufer schon jetzt den erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil von Bernd Lübbert an den veräußerten Sachen entspricht, an Bernd Lübbert ab. Veräußert der Vertragspartner Waren, die im Eigentum oder Miteigentum von Bernd Lübbert stehen, zusammen mit nicht von Bernd Lübbert gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Vertragspartner schon jetzt einem dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an Bernd Lübbert ab.

Der Vertragspartner ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderung aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat Bernd Lübbert auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder Bernd Lübbert die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird Bernd Lübbert die Abtretung nicht offenlegen. Übersteigt der Wert der für Bernd Lübbert bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt mehr als 10 % so ist Bernd Lübbert auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach seiner Wahl verpflichtet.

 

Melle, 01. Juli 2016

Bernd Lübbert, Oberdorfstraße 15, 49326 Melle